Zu den Kompetenzfeldern der MW gehört auch,
sich formal über Schwestergesellschaften aus der MW-Group an anderen Unternehmen zu beteiligen. Dabei kann es sich sowohl um rein finanzielle Beteiligungen als auch um unternehmerische Engagements handeln. Beides kann sowohl in direkter als auch in indirekter Form geschehen. Bei einer Beteiligung an einem Unternehmen möchten die MW oder der aus ihrem Bereich ausgewählte Investor in jedem Fall unternehmerische Verantwortung übernehmen und auch tragen. Somit ist die Beteiligung immer als eine unter-
stützende Maßnahme des vorhandenen Geschäfts-
inhabers zu verstehen, die grundsätzlich auch zeitlich befristet sein wird.
Die fachspezifische Kompetenz des Inhabers in seinem Unternehmen bleibt von dem Beteiligungs-
vorgang unangetastet. Der Auftritt des Inhabers
im Innenverhältnis z.B. gegenüber Mitarbeitern und im Außenverhältnis gegenüber Geschäftspartnern bleibt ebenfalls von einer Beteiligung unberührt.
