Nachfolge- und Nachlassregelung

Im Unternehmensbereich sowohl bei Klein- als auch bei Mittelbetrieben gehört die Nachfolgeregelung und damit oftmals die Sicherung des Lebenswerkes des Unternehmers zu den größten Problemen außerhalb der üblichen Geschäftstätigkeit. Es gehört zu den Kompetenzfeldern der MW, auch in diesen Fällen Lösungskonzepte anzubieten, die den jeweils spezifischen Interessen des Unternehmers entsprechen. Die Lösungsangebote können in der Stellung eines geeigneten persönlichen Nachfolgers oder in der Kooperation oder Fusion mit einem anderen Unternehmen, einem Buy-out durch erfahrene Mitarbeiter sowie verschiedenen anderen Denkmodellen liegen. Auch diese Aufgaben kann die MW mit Kompetenz, Kreativität und ihrer eigenen ganzheitlichen Betrachtungsweise erfüllen. Die in diesen Fällen selbstverständliche Diskretion wird ebenfalls in vollem Umfang gewährleistet.

Weiterhin ist die allgemeine Nachlassregelung
ein bedeutendes Kompetenzfeld der MW. Dies
betrifft sowohl selbständig tätige Personen als
auch Privatpersonen.

In der Regel sind die Berater der MW bei ihren Klienten als Wegbegleiter vertrauensvoll eingeführt, so dass die Fragen einer Nachlassregelung bereits rechtzeitig angesprochen und die besten Lösungskonzepte umgesetzt wurden.

Es ist jedoch fraglos immer möglich, diese Regelungen auch dann noch vorzunehmen, sobald die betroffene Person die Notwendigkeit einer Gestaltung dieser Problematik erkennt. Der ganzheitliche Beratungsansatz und die länder-
übergreifende Aufstellung der MW helfen erfahrungsgemäß sehr bei der Entwicklung geeigneter Konzepte zu diesem Thema. Eine tätige Unterstützung bei der Umsetzung der gewünschten Konzepte ist für die MW selbstverständlich.

Informieren Sie sich zu diesem oder anderen Themen bitte auch über die an anderer Stelle dargestellten Kompetenzfelder der MW oder nehmen Sie direkt mit uns Kontakt auf.

Wir beraten Sie gern!